Verfassungsgerichtshof: Adoption jetzt wirklich für Alle  

2014 hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Gleichgeschlechtliche Adoptiveltern mussten jedoch, anders als verschiedengeschlechtliche, die richtige Staatsbürgerschaft dafür haben. Dem hat der Verfassungsgerichtshof jetzt ein Ende gesetzt. Kein Paar darf wegen Gleichgeschlechtlichkeit von Adoptionen ausgeschlossen werden, gleich welche Staatsbürgerschaft es hat (VfGH 18.06.2022, G 30/2021).

Nähere Infos hier: https://www.rklambda.at/index.php/de/426-verfassungsgerichtshof-adoption-jetzt-wirklich-fuer-alle oder auch hier: https://twitter.com/HelmutGraupner/status/1544615940108832773?ref_src=twsrc%5Etfw