Wichtige Mitteilung zur Pflegeeltern-Anstellung!
Die Regelungen zur Mehrfachbeschäftigung haben sich geändert!
Wie war es bisher?
Pflegeeltern durften zusätzlich zur Anstellung bei EfKÖ maximal 30 Stunden bei einem anderen Dienstgeber arbeiten.
Wie sieht es jetzt aus?
Es gibt nun von Seiten des EFKÖ als Dienstgeber keine Einschränkungen für andere Dienstverhältnisse mehr. Sie dürfen also nun, zusätzlich zur Anstellung bei EfKÖ, auch Vollzeit beschäftigt sein.
Haben Sie Fragen:
Gerne können Sie sich an pflegeeltern@efk.at wenden!