Anforderungen der österreichischen Behörde

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Gültige Pflegestellenbewilligung vom MAG ELF Wien (nur mit Hauptwohnsitz in Wien möglich) oder
  • Aufnahme in die Vormerkliste vom zust. Bezirks Kinder- & Jugendhilfe NÖ (nur mit Hauptwohnsitz in NÖ möglich) oder
  • Positive Eignungsfeststellung vom Kinderdorf Vorarlberg (nur mit Hauptwohnsitz in Vrlbg möglich) oder
  • Mitteilung über die positive Eignung der zust. Bezirks Kinder- & Jugendhilfe OÖ (nur mitHauptwohnsitz in OÖ möglich)

Anforderungen der südafrikanischen Behörden

  • Mindestalter 28 Jahre
  • Alter bis 45 Jahre 
(Ausnahmen nur dann möglich, wenn die Aussicht für ein Kind ausgesucht zu werden noch vor dem 50. Geburtstag gegeben ist und die Werber*innen über ein zusätzliches besonderes Potential für die Bedürfnisse der wartenden Kinder aufweisen)
  • Bei Bewerbung als Paar: Ehe oder eingetragene Partnerschaft
  • Bereitschaft, ein Kind bis drei (3,9) Jahre aufzunehmen
  • Aufenthalt im Land 4 – 5 Wochen
  • Kein direkter Kontakt von Bewerber*innen zu Heimen oder Behörden (bei Nichtbeachtung muss dies zum Ausschluss aus dem Adoptionsprozess führen)
  • Die Adoptivwerber*innen informieren EfKÖ zeitlich unmittelbar über alle Veränderungen ihrer Lebenssituation, z.B. Wohnungswechsel, Änderungen der persönlichen Daten wie E-Mail, Telefonnummer, Änderung des Familienstatus wie Trennung oder Scheidung, das Anstreben einer reproduktionsmedizinisch unterstützten Schwangerschaft inkl. Beauftragung einer Leihmutterschaft im Ausland, das Eintreten einer Schwangerschaft inkl. Schwangerschaft der Leihmutter, die Aufnahme eines Kindes, etc.
  • Bei der Aufnahme eines zweiten, bzw. weiteren Kindes muss mindestens 1 Eingewöhnungsjahr liegen, der Altersabstand vom jüngsten Kind zu einem weiteren Kind in der Familie muss somit mindestens 1 Jahr betragen.
  • Das zuletzt in die Familie kommende Kind muss immer das Jüngste sein

Bewerbungen möglich für

Südafrika akzeptiert Bewerber*innen unabhängig von Familienstand, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religion bzw. anderer Weltanschauung.
Österreich akzeptiert nur Bewerber*innen mit Hauptwohnsitz in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg.

Gesucht werden vorrangig

  • Verheiratete Paare unter 45 Jahren
  • Bewerber*innen für Kinder ab 4 Jahren (keine Voraussetzung, aber bevorzugte Behandlung)
  • Bewerber*innen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (keine Voraussetzung, aber bevorzugte Behandlung)

Zusätzliche erforderliche Eigenschaften und Fähigkeiten der Adoptivwerber*innen

  • Bereitschaft und genügend Selbstbewusstsein zur Annahme eines dunkelhäutigen Kindes
  • Bereitschaft zur Annahme eines Kindes bis 3,9 Jahre
  • Größtmögliche Ausweitung des Kinderprofils (Eigenschaften und Alter des Adoptivkindes)
  • Intensive Reflexion zum Kinderwunsch (leibliches Kind/Adoptivkind), Abgeschlossener leiblicher Kinderwunsch
  • Sehr gute Englischkenntnisse
  • Flexibilität, was die Wartezeiten betrifft
  • Interesse an der Geschichte des Landes, sowie an kulturellen sowie ethischen Hintergründen der südafrikanischen Gesellschaft
  • Offenheit für Reisen nach Südafrika (auch Jahre nach der Adoption)
  • Bereitschaft, sich auf das Kind und seine Bedürfnisse einzustellen
  • Bereitschaft zur Biographiearbeit mit dem Kind
  • Eigene Förderpotentiale und Grenzen erkennen und weiterentwickeln
  • Großes Interesse und Freude, Teil der Gruppe der Südafrika-Adoptivfamilien zu werden und dem Kind damit Kontakte zu anderen südafrikanischen Adoptivkindern zu ermöglichen.

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