Wie werde ich Bewerber*in für ein Adoptivkind aus Südafrika?

 

1. Ausbildung in Österreich

Bewerber*innen aus Wien

  1. Auskünfte bei EfKÖ, der vom RAP (Referat für Adoptiv- Pflegekinder Wien) genehmigter Organisation unter b.meisterl@efk.at +43 699 1706 4932
  2. Orientierungsteil 2 Modul-Abende (jew. 3 Std) + 1 Orientierungstag (1 Tag) + 1 Orientierungsgespräch (1 Std) https://www.efk.at/de/ausbildung/
  3. Ausbildungsteil 7 Modul-Abende
  4. Auslands-Modul-Tag
  5. Praxis-Tage (1,5 Tage)
  6. Südafrika-Module 1 und 2 https://www.efk.at/de/suedafrika/

Bewerber*innen aus Niederösterreich

  1. Auskünfte bei der Niederösterreichischen Landesregierung Frau DSA Cornelia Aschauer https://www.noe.gv.at/noe/Familien/Adoption_Ausland.html
  2. Besuch des Vorbereitungskurses bei „Peter Pan“ (Wochenende) http://peter-pan.at/kursangebot/
  3. Südafrika-Module (Einstieg EfKÖ), 1 und 2 (1,5 Tage) https://www.efk.at/de/suedafrika/
  4. EfKÖ Auskünfte unter b.meisterl@efk.at +43 699 1706 4932

Bewerber*innen aus Vorarlberg

  1. Auskünfte bei der Vorarlberger Landesregierung Frau DSA Tanja Kopf https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/adoption?article_id=133425
  2. Auskünfte zur Ausbildung entw. bei Frau Tanja Kopf oder beim Vorarlberger Kinderdorf, Abtlg. Pflegekinderdienst Frau Mag.a Verena Grabher http://www.kinderdorf.cc
  3. Südafrika-Module (Einstieg EfKÖ), 1 und 2 (2 Tage) https://www.efk.at/de/suedafrika/
  4. EfKÖ Auskünfte unter b.meisterl@efk.at +43 699 1706 4932

Bewerber*innen aus Oberösterreich

  1. Auskünfte bei der Oberösterreichischen Landesregierung Frau Mag.a Astrid Mitter-Stöhr und Frau Angelika Danner https://www.kinder-jugendhilfe-ooe.at/218.htm
  2. Besuch des Vorbereitungskurses bei „Fachakademie Plan-B“  https://www.planb-ooe.at/kontakt
  3. Südafrika-Module (Einstieg EfKÖ), 1 und 2  https://www.efk.at/de/suedafrika/
  4. EfKÖ Auskünfte unter b.meisterl@efk.at +43 699 1706 4932

Bewerber*innen aus Burgenland

1. Auskünfte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung Frau DSA Eva Wölfel, MA bzw. für juristische Belange Mag. Julia Bacher. https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3/abteilung-6-soziales-und-gesundheit/hauptreferat-soziales/referat-kinder-und-jugendhilfe-1-1/

2. Besuch des gesamten Vorbereitungskurses angeboten von der Privaten Pädagogischen Hochschule in Eisenstadt
3. Südafrika-Module (Einstieg EfKÖ), 1 und 2 (1,5 Tage) https://www.efk.at/de/suedafrika/
4. EfKÖ Auskünfte unter b.meisterl@efk.at +43 699 1706 4932

2. Alle Bewerber*innen benötigen eine amtliche Bewilligung

Für Bewerber*innen aus Wien ist das die „Pflegestellenbewilligung“ vom RAP (Referat für Adptiv- und Pflegekinder), für Bewerber*innen aus Niederösterreich die „Aufnahme in die Vormerkliste“ durch die zust. Kinder- Und Jugendhilfen notwendig . Für Familien aus Vorarlberg ist ein Bewilligungsverfahren vom Vrlbg Kinderdorf – Frau Mag.a Verena Grabher notwendig. Für Famiien in Oberösterreich ist die Vorlage der schriftlichen Mitteilung der für Sie zuständigen Kinder- und Jugendhilfe über Ihre persönliche und fachliche Eignung notwendig. Bewerber*innen aus Burgenland wird in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften (Abt. Kinder- und Jugendhilfe)/Magistraten im Rahmen eines Verfahrens geprüft, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen, ein Kind bei sich aufzunehmen.

3. Spezial Module für Adoption aus Südafrika

Umfasst 2 Module zu insgesamt 15 Einheiten. Diese finden nur nach Bedarf, in etwa einmal pro Jahr statt. Die Inhalte sind spezifisch auf eine Adoption aus Südafrika abgestimmt. Es sind sowohl Vorträge, als auch gruppendynamische Übungen vorgesehen. Das Thema „Annahme eines dunkelhäutigen Kindes, aus einer fremden Kultur“  wird besonderes Augenmerk gelegt. Nächstes Modul voraussichtlich im 1. Quartal 2025. Anmeldung und Auskünfte bei Frau Birgit Meisterl unter b.meisterl@efk.at +43 699 1706 4932.

4. Reflexions-Feedback Gespräch

Jedes Paar/Single führt ein persönliches Gespräch mit EfKÖ Fachkräften durch, die beidseitig über die Aufnahme in die Bewerber*innen-Gruppe bei EfKÖ abstimmt. Die persönliche Reflexion des bisher Gehörten steht im Vordergrund.
Danach erfolgt die:
Aufnahme in die Bewerber*innen-Gruppe bei EfKÖ

5. Wartezeit

Wartezeit A auf Ausbildung, amtliche Bewilligung und Südafrika-Module

ist je nach Buchungssituation der Kurse, Terminverfügbarkeit der Mitarbeiter*innen der Behörde und auch der Bewerber*innen selbst individuell verschieden und bewegt sich zwischen 6 und 18 Monaten.

Wartezeit B bis ein Dossier erstellt und geschickt werden kann

Mit unserer Partnerorganisation IMPILO ist vereinbart, dass gleichzeitig fünf Dossiers von Bewerber*innen aus Wien, Niederösterreich, Oberösterreich oder Vorarlberg in Südafrika zur Verfügung stehen sollen. Jedes Mal, wenn ein Kind neue Eltern findet und aus Adoptivwerber*innen Adoptiveltern werden, können die nächsten Bewerber*innen ihr Dossier nach Südafrika schicken. Dieser Zeitpunkt kann daher stark variieren.

Wartezeit C bis die Bewerber*innen als Eltern für ein Kind ausgesucht werden – Kinderdossier

Unsere Partnerorganisation IMPILO sucht immer die geeignetsten Eltern für ein bestimmtes Kind. Die Vermittlung richtet sich daher ausschließlich nach den Bedürfnissen des Kindes und nicht nach den Bedürfnissen der Bewerber*innen oder nach dem zeitlichen Eintreffen der Dossiers. Auch diese Wartezeit variiert sehr stark, beeinflusst

  • von den Bedürfnissen der Kinder, die gerade Eltern suchen und
  • von der Bereitschaft und dem Potential der Bewerber*innen

Die Familie erhält einen Anruf mit den Eckdaten des Kindes. Alter, Geschlecht, mögiche wichtige med. Details. Danach wird ein persönlicher Termin im EfKÖ-Büro vereinbart. Dort erfährt die Famile alle bekannte Details des Kindes, erhält ein oder mehrere Fotos und bespricht die weiteren Schritte.

Wartezeit D bis zur Abholung des Kindes

Die 4. Wartezeit, die Wartezeit D umfasst die Zeit vom Kindervorschlag bis zur Abholung des Kindes. Sobald die Familie für ein Kind ausgesucht wurde, und die Familie zustimmt, wird die behördliche Zustimmung der SA-Behörden eingeholt. Erst danach kann um einen Gerichtstermin zur Adoption beim zuständigen Gericht angesucht werden. Dies kann derzeit zwischen 5-12 Monate dauern.

Wartezeit insgesamt

Derzeit beträgt die Zeit zwischen Ausbildungsbeginn und dem Anruf, als Eltern für ein Kind ausgesucht worden zu sein, in etwa zwischen 1,5 und 2 Jahren.

Verkürzte Wartezeit

Für Bewerber*innen, die bereit sind, ein Kind mit besonderen Bedürfnissen aufzunehmen.

6. Dossier erarbeiten

Die Adoptivwerber*innen erarbeiten gemeinsam mit EfKÖ die Dokumente für das Dossier.
Die Dokumentenliste umfasst ca. 20 Dokumente und die Zusammenstellung dauert in etwa 2-4 Wochen. Alle Unterlagen müssen zeitnah zum Versand mit aktuellen Daten ausgestellt sein.
Das fertige Dossier wird vom Notar beglaubigt und von der zuständigen österr. Behörde zur zentralen Adoptionsbehörde nach Pretoria/Südafrika versandt.
Liegt ein Dossier länger als 1 Jahr bei IMPILO, erfordert dies die Erneuerung bestimmter Dokumente.

7. Homestudy

Der Home-Study-Report ist ein von EfKÖ verfasster, etwa zehn Seiten langer Bericht über die Bewerber*innen, der einen Teil des Dossiers darstellt. Berufliche und finanzielle Situation, Wohnsituation und -umgebung, Einstellung zur Adoption und zu Südafrika, Erziehungshaltungen, Bereitschaft zu Biografiearbeit, Stärken der Persönlichkeiten und auch der Partnerschaft und noch einiges mehr sind Inhalt dieses Berichts.
Die Bewerber*innen füllen einen 25-seitigen Fragebogen aus; dieser ist die Grundlage für die Gespräche im Rahmen von zwei Hausbesuchen einer EfKÖ-Mitarbeiter*in (Diplomierte Sozialarbeiter*in, Psycholog*in), die im Anschluss den Bericht verfasst.
Die Kosten für die Anreise nach NÖ und Vrlbg tragen die Adoptivwerber*innen. Siehe Kosten!

8. Das Matching

Das Matching findet in Südafrika statt. IMPILO sucht für ein Kind die geeignetsten Adoptivwerber*innen aus. Dabei werden die Bedürfnisse des Kindes und das Potential der Bewerber*innen abgeglichen und nach größtmöglichen Ergänzungen gesucht.

Fragen für eine gute Vermittlung:

  • Welches Bewerber*innenpaar ist bereit, genau dieses Kind mit seinen individuellen Herausforderungen anzunehmen?
  • Welches Paar kann den Bedürfnissen dieses Kindes am besten gerecht werden?
  • In welcher Familie hat dieses Kind die besten Chancen auf Förderung, auf Entwicklung, auf Akzeptanz und Liebe?
  • Mit welchem Bewerber*innenpaar hat das Kind Ähnlichkeiten, Übereinstimmungen, Ergänzungen in Charakter, Bedürfnissen, Möglichkeiten?

9. Das Kinderdossier (Kindervorschlag)

IMPILO übermittelt einen Kindervorschlag für eine bestimmte Familie an EfKÖ.
EfKÖ leitet den Vorschlag unter Berücksichtigung der Statuten des Haager Abkommens an die zuständige österreichische zentrale Behörde des zuständigen Bundeslandes weiter.
Nach detaillierter Durchsicht durch das entsprechende EfKÖ-Fachpersonal gibt dieses, so zeitnah wie möglich, die Grundinformationen (Alter, Geschlecht, medizinische oder biografische Besonderheiten, noch ohne Foto) des Kindes telefonisch an die betreffende Familie weiter.

Die Bewerber*innen haben Zeit zur Reflexion und entscheiden, ob sie mit der Adoption fortfahren wollen. Wenn dem so ist, findet am darauffolgenden Werktag ein Beratungstermin bei EfKÖ statt, bei dem alle Unterlagen (inkl. Foto) des Kindervorschlags im Detail besprochen werden.

Der Kindervorschlag beinhaltet:

  • mindestens ein Foto des Kindes
  • einen umfangreichen medizinischen Entwicklungsbericht (inkl. Laborwerte, 2x negative H.I.V-Tests, Hep B, etc.)
  • Geburtsgewicht und -größe (falls vorhanden)
  • APGAR Werte der Geburt (falls vorhanden)
  • einen detaillierten Sozialbericht über alle bekannten Lebensumstände des Kindes bis zum jetzigen Zeitpunkt
  • die südafrikanische Geburtsurkunde
  • die Zustimmung der zentralen Behörde in Südafrika zur Fortführung des Adoptionsprozesses geregelt im Artikel 17 des Haager „Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“
  • die Information über die Zustimmungserklärung („Consent“) der Mutter/des Vaters (falls vorhanden) oder optional eine Zeitungsannonce, worin nach Eltern, Bekannten oder anderen Verwandten des Kindes gesucht wurde
  • Bestätigung über die Registrierung im RACAP (register for adoptable children and adoptive parents) und Information darüber, ob bzw. welche südafrikanischen Familien für das betreffende Kind in nähere Betrachtung kamen und warum es zu keiner Inlandsadoption gekommen ist.

10. Behördliche Abläufe bei Akzeptanz des Kindervorschlags

Sollten die Adoptiveltern in Österreich dem Kindervorschlag zustimmen, kommunizieren sie ihre Absicht zu Reisen an die zuständige österreichische Behörde.
 Stimmt auch die zuständige österreichische Behörde dem Kindervorschlag zu, wird der Artikel 17 des „Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ ausgestellt und direkt von der österreichischen Behörde an die südafrikanische Behörde übermittelt.

EfKÖ übermittelt alle Daten und alle relevanten Dokumente der Adoptivfamilie und des Adoptivkindes vorab an die österreichische Botschaft in Pretoria. Diese muss als letzte österreichische Instanz überprüfen, ob die Adoption alle Richtlinien des Haager Übereinkommens erfüllt.

11. Die Reise

Die Adoptivwerber*innen reisen etwa 3-5 Wochen nach Erhalt des Kindervorschlages – Kinderdossiers der Annahme des Kindervorschlags nach Johannesburg/Südafrika. (Siehe auch oben, Wartezeit 4)

Die Aufenthaltsdauer in Südafrika beträgt ca. 5 Wochen.
EfKÖ kümmert sich vor Abreise gemeinsam mit den Adoptiveltern um alle notwendigen Vorbereitungen, z.B. Unterkunft in einem der kooperierenden Pensionen, notwendige Dokumente, die auf der Reise mitzuführen sind etc.
Die zukünftigen Adoptiveltern buchen selbständig die gewünschten Flüge. Wichtige Details für Flugverbindungen, Buchung und Sitzplatzreservierungen erhält die Familie von EfKÖ.
Unsere Unterkünfte, zwei Bed & Breakfasts in Johannesburg sind:

  1. Jane’s place (nach Neueröffnung wieder verfügbar) – via facebook (zu finden unter Jane’s Place)
  2. Garden Place 

Die Adoptivwerber*innen werden vom Unterkunftgeber am Flughafen erwartet.
Bei Ankunft im Hotel erwartet die AdoptivwerberInnen ein detaillierter Ablaufplan für alle Termine während des gesamten Aufenthaltes.
Kennenlernen der zur Seite stehenden IMPILO SozialarbeiterIn.
IMPILO übernimmt während des gesamten Aufenthaltes vor Ort die „Rund-Um-Begleitung“ der Familie:

  • Transport (limitiert)
  • Vorbereitung und Übergabe von Dokumenten
  • Begleitung zu allen nötigen Terminen (Kinderheim, Gericht, Botschaft, etc …)

Die Adoptivwerber*innen werden durch IMPILO auf eine Fahrt zu wichtigen biografischen Stationen im Leben des Kindes, die „Tour of Origin“ begleitet.

Kennenlernen

Das Kennenlernen des Kindes wird am Tag nach der Ankunft mit der Sozialarbeiterin von IMPILO vorbesprochen.
Danach werden die Adoptivwerber*innen zum Kinderheim oder der Pflegefamilie begleitet. Unsere Erfahrung zeigt, dass das Kind für die erste Begegnung intensiv vorbereitet wird. Ca. 3-4 Stunden können gemeinsam mit dem Kind verbracht werden, bevor die Adoptivwerber*innen (noch ohne Kind) wieder ins Hotel zurück begleitet werden.

Anbahnungsphase

Gibt dem Kind und den Adoptivwerber*innen die Möglichkeit, einander kennenzulernen und sich aneinander zu gewöhnen. Meist sind dies bis zu 3 Besuche im Kinderheim oder bei der Pflegefamilie. Die Dauer der Anbahnungsphase richtet sich jeweils nach den Bedürfnissen des Kindes und kann daher auch variieren.

Übernahme des Adoptivkindes

Hat sich das Kind schon an die Adoptiveltern gewöhnt und der Beziehungsaufbau gut begonnen, so übernehmen die Adoptiveltern die Verantwortung für das Kind und nehmen es ins Hotelzimmer mit.
Danach werden für die Adoptivfamilie einige Tage keine Termine geplant, um sich der ersten Eingewöhnungsphase des Kindes widmen zu können. (Derzeit verkürzt, weil für die Passbeantragung eine 1-2 wöchige Wartezeit einzuplanen ist)
Bei Fragen oder gewünschten Hilfestellungen steht das Team von IMPILO jederzeit zur Verfügung.

Adoptionsprozess bei Gericht

Die Anhörung der Adoptivfamilie findet bei dem Gericht statt, welches für das Kind (nach Fund-, Geburts- oder aktuellem Wohnort) zuständig ist. Nach der Durchsicht und Kontrolle aller Unterlagen wird die Familie von der Richterin eingehend befragt, ob eine bevorstehende Adoption gewünscht wird. Die Anwesenheit der Adoptiveltern bei Gericht ist daher, ohne Ausnahme, erforderlich.
Rechtlich gesehen ist bis zu diesem Zeitpunkt ein Rücktritt von der Adoption möglich.
Das Gericht gibt mündlich seine Zustimmung zur Adoption. Im Interesse des Kindes kann die südafrikanische Zentralbehörde die Einwilligung zur Adoption binnen 140 Tagen ab Gerichtsbeschluss widerrufen. Dies trifft dann zu, wenn zum Beispiel das Wohl des Kindes in der Adoptivfamilie gefährdet ist.
Der Gerichtsbeschluss (adoption order) wird vom Gericht schriftlich fertig gestellt. Dieser Beschluss hebt alle bestehenden Rechte und Pflichten zwischen Kind und leiblichen Eltern auf. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern.
Weiters wird die Konformitätsbescheinigung nach dem Haager Abkommen (Art. 23 Cert. of Conformity) von der zentralen Behörde in Pretoria ausgestellt, die südafrikanische Geburtsurkunde des Kindes (unabridged birth certificate) eingebunden und mit Apostille versiegelt. Die Bearbeitungszeit aller notwendigen Dokumente beträgt in etwa eine Woche.

Visum

Der Antrag für ein D-Schengen-Visum des Kindes, welches zur Einreise in den gesamten Schengen-Raum berechtigt, kann bereits vor der Ausstellung der Adoptionspapiere durch die zentrale SA Adoptionsbehörde aber nur nach der Ausstellung des südafrikanischen Kinderreisepasses erfolgen. Dazu ist ein Einreichungs-Termin mindestens 10 Tage vor Ausstellung des Visums bei der österreichischen Botschaft in Pretoria und die Anwesenheit beider Adoptiveltern und des Kindes notwendig. Die apostillierten Adoptionspapiere werden in etwa eine Woche vor Heimreise fertig gestellt und bei der Botschaft eingebracht. Die Visa Bearbeitungszeit beträgt 10 Tage. Die Reihenfolge der notwendigen Schritt kann je nach gestzlichen Auflagen variieren.

Heimreise

Die Heimreise kann angetreten werden, sobald das Kind ein Visum erhalten hat.

12. Behördenwege in Österreich

Eine umfangreiche Zusammenfassung aller notwendigen Behördenwege nach Ankunft mit dem Kind in Österreich stellt EfKÖ allen ankommenden Adoptivfamilien zur Verfügung. EfKÖ steht der Familie bei offenen Fragen gerne unterstützend zur Seite.

13. Post-Placement-Berichte

Die südafrikanischen Behörden schreiben derzeit insgesamt fünf Post-Adoptions-Berichte vor. Diese sind jeweils 6, 12, 24, 36 und 48 Monate nach Ankunft des Kindes in Österreich an die zentrale Adoptionsbehörde zu übermitteln.
Jede*r Adoptivwerber*in erklärt sich bereits in den Dossier-Unterlagen damit einverstanden, Post-Placement-Berichte von EfKÖ durchführen zu lassen und die Kosten zu übernehmen.
Eine Mitarbeiter*in von EfKÖ besucht die Adoptiv-Familie und schreibt im Anschluss den Bericht. Die Adoptivfamilie bereitet für den Bericht 8 Fotos des Kindes vor. Der Bericht wird von EfKÖ sowohl an IMPILO als auch an die zentrale Behörde in Südafrika weitergeleitet; die Adoptivfamilie bekommt ebenso ein Exemplar.

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