Vorgeschichte der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen IMPILO und Österreich existiert seit 2001, seit dem Jahr 2008 ist EfKÖ in der Begleitung von Adoptionen aus Südafrika tätig.
 In Österreich gibt es eine Gruppe von Adoptivfamilien mit Adoptivkindern aus Südafrika, die bereits mehr als 100 Familien mit 130 Kindern umfasst.

Neue Grundlagen der Zusammenarbeit seit Jänner 2013

Das Team von EfKÖ möchte sich an dieser Stelle für die unterstützende Zusammenarbeit mit den österreichischen Zentralen Behörden bedanken,  die dieses Abkommen möglich gemacht haben:

  • das Wiener „Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern“ (Dipl. Soz. Arb. M. Reichl-Roßbacher, Dipl. Soz. Arb. S. Pospisil)
  • die niederösterreichische Landesregierung (Dipl. Soz. Arb. I. Vasik)
  • das Justizministerium (Mag.a. V. Strasser, Mag.a. Ch. Miklau, Mag.a. R. Pillitsch)

Das Haager „Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“

Das Haager „Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ ist in Österreich seit 1.9.1999, in Südafrika seit 1.12.2003 in Kraft.

Das Haager „Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ vom 29. Mai 1993 ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Korruption und Kinderhandel und sichert einen professionellen Umgang aller beigetretenen Staaten.

Das Haager Übereinkommen sieht vor, dass alle beigetretenen Staaten bestimmte Behörden, so genannte „Zentrale Behörden“, (engl. „Central authorities“) nennen, die für die Aufgaben der internationalen Adoption zuständig sind. Österreich hat für jedes Bundesland eine eigene zentrale Behörde und eine weitere im Justizministerium.

Darüber hinaus können diese Behörden bestimmte Aufgaben an private Organisationen und Vereine delegieren; diese werden dann „zugelassene Organisationen“ (engl. „accredited bodies“) genannt. Der Verein „Eltern für Kinder Österreich“ ist „Zugelassene Organisation“ nach Art. 13 der Haager Konvention. Aufgaben sind die Begleitung vor, während und nach einer internationalen Adoption. Impilo heißt der in Südafrika ,,accredited body“, der für internationale Adoptionen nach Österreich zugelassen wurde.

Eine wichtige Richtlinie des Haager Übereinkommens ist das Subsidiaritätsprinzip. Es bedeutet, dass Hilfsangebote für Familien im Herkunftsland ausgeschöpft werden müssen und als nächster Schritt das Kind bei einer Pflege- oder Adoptivfamilie im eigenen Land Aufnahme finden soll. Erst wenn dies nicht gelingt, dürfen für ein Kind Adoptiveltern in einem anderen Land gesucht werden.

Abkommen zwischen den zugelassenen Organisationen IMPILO (Südafrika) und EfKÖ (Österreich)

Über die unter dem Haager ,,Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ geregelten Zusammenarbeit der Zentralen Behörden der beiden Länder hinaus schreibt Südafrika zwingend vor, dass die Betreuung der Adoptivwerber*innen in beiden Ländern von zugelassenen Organisationen übernommen wird.
Daher wurde ein Arbeitsübereinkommen zwischen den beiden zugelassenen Organisationen IMPILO (Südafrika) und EfKÖ (Österreich) geschlossen. In diesem Übereinkommen werden die Arbeitsaufgaben und Zuständigkeiten auf beiden Seiten praxisnah geregelt.

Abkommen zwischen zentralen Behörden Österreich und Südafrika

Die Zusammenarbeit der beiden Länder und der beiden Vereine wurde durch die zentrale Behörde in Pretoria (Südafrika) und die zentralen Behörden in WIEN (Referat für Adoption und Pflege) und in NIEDERÖSTERREICH (Amt der niederösterreichischen Landesregierung) unterschrieben. Das Amt der Landesregierung VORARLBERG unterzeichnete im Jahr 2014 als drittes Bundesland in Österreich das Abkommen.
 Im Jänner 2024 schloss sich die Landesregierung OBERÖSTERREICH dem Abkommen an. Es ist daher eine Begleitung von Adoptivwerber*innen nur aus diesen vier Bundesländern möglich.

In Südafrika: Children’s Act

Gesetzliche Grundlage bildet in Südafrika der „Children’s Act“; ein Gesetz, das 2005 geschrieben, 2007 durch den „Children’s amendment act“ ergänzt und am 1. April 2010 in Kraft getreten ist.

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