Pflegeeltern, die die Bedingungen (siehe unten) erfüllen, können sich bei EfKÖ anstellen lassen. Je nach Lebens- bzw. Einkommenssituation gibt es ein passendes Modell. Der Wegweiser gibt Ihnen Orientierung, welches Modell für Sie in Frage kommt.

Pflegeeltern sind immer für den sozialpädagogischen Mehraufwand angestellt, z.B. Supervision, Fortbildung, externe Termine mit dem Kind u.v.m. Detailliertere Infos zu den anrechenbaren Tätigkeiten finden sie in der Orientierungsliste, die Sie unter „Für Angestellte Pflegeeltern“ zum Download finden.

Pflegeeltern sind NICHT für die Betreuung des Pflegekindes angestellt. Dies tun Pflegeeltern aus großem eigenem Engagement. Die Betreuung des Pflegekindes findet 24/7 (also 24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr ohne Urlaubsanspruch) statt und ist daher unvereinbar mit arbeitsrechtlichen Bedingungen.

Kurz zusammengefasst: Die Betreuung des Pflegekindes ist eigenes, privates Engagement der Pflegeeltern. Die Anstellung bei EfKÖ bezieht sich ausschließlich auf den sozialpädagogischen Mehraufwand.

Bedingungen für die Anstellung als Langzeitpflegeeltern:

  • Ihr Wohnsitz befindet sich in Wien
  • Sie haben den Vorbereitungskurs und das Vertiefungsseminar für Pflegepersonen besucht
  • Sie haben ein Pflegekind aus Wien aufgenommen
  • Sie sind mit dem Pflegekind nicht verwandt oder verschwägert (bis zum dritten Grad)

Bedingungen für die Anstellung als Krisenpflegeeltern:

  • Sie haben den Vorbereitungskurs und das Vertiefungsseminar für Pflegepersonen besucht
  • Die MA11 befürwortet Ihre Anstellung als Krisenpflegeeltern

 

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Diese Dokumente sind für eine Anstellung als Langzeitpflegeeltern bei EFKÖ nötig:

Bitte diese Unterlagen gesammelt an pflegeeltern@efk.at schicken.

Diese Dokumente sind für eine Anstellung als Krisenpflegeeltern bei EFKÖ nötig:

Bitte diese Unterlagen gesammelt an pflegeeltern@efk.at schicken.

    • Stammdatenblatt
    • Mitgliedschaft
    • Wegweiser mit Unterschriften der Pflegeperson und der *dem Sozialarbeiter*in der MA11 bzw. zustimmende Mail der MA11
    • Meldezettel (Pflegeperson)
    • Aktuelles Foto (Pflegeperson)
    • Amtliche Bestätigung gemäß § 30 WKJHG